Entwurf - Kletterregeln Erzgebirge

1. Allgemeines

Im Erzgebirge gelten für das Klettern die auf den Gebirgsaufbau und die Gesteinsarten zugeschnittenen Sächsischen Kletterregeln.

2. Grundlage / Ausgangsbasis

Die Sächs.Kletterregeln sind im Kletterführer Band 6 im Sportverlag Berlin Ausgabe 1991 abgedruckt.

3. Kletterregeln Erzgebirge

3.1. Geltungsbereich

Im Erzgebirge gelten für das Klettern die auf den Gebirgsaufbau und die Gesteinsarten zugeschnittenen Sächsischen Kletterregeln. Sie sind Richtlinie für die Ausübung des Bergsteigens.

Jeder Kletterer ist verpflichtet, die Regeln einzuhalten und berechtigt, Regelverstöße zu unterbinden. Klettereien unter Verletzung der Regeln werden nicht anerkannt.

3.2.Kletterregeln

3.2.1 Allgemeine Grundsätze

Im Erzgebirge wurden lange Zeit Aufstiege im alpinen Stil erschlossen, sowie gleichzeitig das "freie Klettern" betrieben. Die Kletterregeln des Elbsandstandgebirges für das "freie Klettern" wurden weitestgehend übernommen. Der Grundsatz des "freien Kletterns" ohne Verwendung künstlicher Hilfsmittel setzte sich durch und es wurden auch ehemals technische Aufstiege in freier Kletterei durchstiegen.

Folgende Grundsätze gelten für das Erzgebirge:

Ein Kletterweg oder eine Kletterstelle sind nur dann in freier Kletterei überwunden, wenn Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe/Bohrhaken und Klemmgeräte ausschließlich zur Sicherung benutzt werden. Die Fortbewegung des Kletterers am Fels darf nur mit eigener Körperkraft an natürlichen Haltepunkten erfolgen. Der sportliche Wert einer Kletterei wird vor allem durch einen sauberen Kletterstil gekennzeichnet, der sich durch Überlegung, Sicherheit und einen wenig unterbrochenen Bewegungsfluß auszeichnet. Anzustreben ist ein Klettern über die weitestmögliche Strecke ohne Ausruhen und ohne Nachholen, sowie Überklettern von Unterstützungsstellen bei optimaler Nutzung der vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten.

3.2.2 Sicherungs- und Hilfsmittel

Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe/Bohrhaken sowie Klemmgeräte (unter diese Kategorie gehören alle gebräuchlichen Klemmgeräte, wie Friends, Hexentrics, Stopper) und Abseilösen verwendet werden.

Das Anbringen von Ringen/Bohrhaken ist nur bei Erstbeghungen erlaubt. Nachträgliche Ringe und Bohrhaken regelt Punkt 3.6. Die Verwendung von künstlichen Hilfsmitteln, durch die der Kletterer bei der Fortbewegung unterstützt wird, ist verboten.

Zu künstlichen Hilfsmitteln gehören:

Der Gebrauch von chemischen und mineralischen Stoffen, die zur Erhöhung der Reibung am Felsen dienen sollen (z.B. Magnesia) ist verboten. Jede vorsätzliche Veränderung der festen Felsoberfläche, die eine Besteigung ermöglicht, erleichtert oder erschwert, ist verboten. Das gilt auch für Veränderungen, die vorgenommen werden, um Sicherungsmittel überhaupt oder besser anbringen zu können.

Eine Ausnahme bildet das Schlagen/Bohren der Löcher für Ringe/Bohrhaken. Das Entfernen von brüchigen Felsteilen ist nur gestattet, wenn diese die Sicherheit der Kletterer beeinträchtigen. Dazu dürfen nur Teile der Kletterausrüstung benutzt werden. Flechten und Moos dürfen entfernt werden, wenn Fels nicht beschädigt wird.

3.2.3 Anwendung des Seils

Das Seil dient - mit Ausnahme des Abseilens oder beim Rückzug - ausschließlich zur Sicherung. Alle Formen der Seilanwendung, durch die der Vorsteiger bei der Fortbewegung unterstützt wird, sind unzulässig. Wird ein Kletterweg ganz oder teilweise mit Sicherung von oben durchstiegen, gilt dies nicht als vollwertige Begehung.

3.2.4 Anwendung von Seilschlingen und Klemmgeräte

Zur Sicherung des Kletterers können im Bereich des Kletterweges Seilschlingen und Klemmgeräte gelegt werden. Diese müssen unmittelbar am Fels oder an anderen natürlichen Haltepunkten befestigt werden. Das Legen dieser Sicherungsmittel muß stets aus der Kletterstellung erfolgen. Wird in einer dieser Sicherungen geruht oder nachgeholt, ist die Kletterei in der Stellung wieder aufzunehmen, in der sie unterbrochen wurde, d.h. an den zuletzt benutzten Griffen und Tritten.

3.2.5 Benutzung von Ringen/Bohrhaken

Ringe/Bohrhaken dienen zur Sicherung des Kletterers. Sie dürfen nicht zur Unterstützung der Kletterbewegung benutzt werden. Die Kletterei darf an ihnen unterbrochen werden, muß aber wieder in der Stellung aufgenommen werden, in der sie unterbrochen wurde. Ringe/Bohrhaken benachbarter oder kreuzender Aufstiege dürfen benutzt werden, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom Wegverlauf verbunden ist.

3.2.6 Schwebesicherung

Schwebesicherung darf nicht der Sicherung eines Nachsteigers gleichkommen und keine Unterstützung des Kletterers durch Seilzug ermöglichen. Der Fixpunkt der Schwebesicherung soll sich so hinter dem Kletterer befinden, daß er sich bei einem Sturz von der Wand entfernt.

3.2.7 Unterstützungsstelle

Die Teilnehmer einer oder mehrerer Seilschaften dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie sich dabei wie bei der Kletterbewegung verhalten. Sie dürfen nur durch eine lose hängende Selbstsicherung mit dem Festpunkt verbunden sein oder durch weitere Kletterer gesichert werden. Nachsteiger haben das Recht, die Unterstützungsstelle mit Seilhilfe zu überwinden. Die Unterstützungsstelle muß von allen Teilnehmern durch Klettern über den Wegverlauf erreicht werden. Die Teilnahme an der weiteren Begehung ist freigestellt. Unterstützungsstellen sind im Kletterführer angegeben. Unterstützung an anderen Stellen mindert den sportlichen Wert der Begehung.

3.2.8 Unterbrechung oder Abbruch einer Begehung

Geht der Vorsteiger zurück, muß er diese Strecke beim nächsten Versuch wieder sportlich einwandfrei durchsteigen. Bereits verwendete Sicherungen dürfen verwendet werden. Nach einem Sturz darf bis zum obersten noch vorhandenen Sicherungspunkt gehangelt werden. Bei Abbruch einer Begehung ist bei Wiederaufnahme der gesamte Weg von neuem zu durchsteigen. Im bereits absolviertem Wegverlauf verbliebene Sicherungen dürfen wieder benutzt werden.

3.2.9 Unfälle und Hilfeleistungen

Bei Klettereien, die zur Bergung von Verunglückten oder zur Hilfeleistung bei Unfällen durchgeführt werden, ist die Einhaltung der vorstehenden Punkte nicht erforderlich. Hilfeleistung für Verunglückten hat Vorrang vor allen anderen Tätigkeiten. Aufgetretene Beschädigungen der Natur sind so gering wie möglich zu halten.

3.2.10 Gipfelbucheintragungen

Zur Eintragung im Gipfelbuch berechtigen nur entsprechend den Regeln durchgeführte Begehungen. Von jedem Kletterer wird eine wahrheitsgetreue Eintragung erwartet.

Einzutragen sind:

Es können eingetragen werden:

Anonyme Eintragungen, Streichungen in fremden Gipfelbucheintragungen sind zu unterlassen.

3.3. Erstbegehungen

3.3.1 Recht auf Anstiege

Jeder Kletterer hat das Recht, neue Aufstiege durchzuführen. Ein Anspruch ist dann erworben, wenn bei einem Versuch das Vorhaben kenntlich gemacht wurde. Als Kennzeichen gilt ein angebrachter Ring/Bohrhaken,der mit einer Schnur versehen ist oder eine sichtbar gelegte Seilschlinge nach einem wesentlichen Abschnitt des geplanten Aufstieges. Diese Kennzeichen dürfen aus angefangenen Wegen nicht entfernt werden. Das Anrecht besteht 3 Jahre nach dem 1.Versuch. Danach darf jeder Kletterer den angefangenen Aufstieg fortführen. An bereits begonnenen Aufstiegen beträgt die Anrechtsfrist nur noch 1 Jahr. Das Anrecht besteht nur dann, wenn bei dem Versuch ein wesentlicher neuer Abschnitt durchstiegen und gekennzeichnet wurde.

Es ist nicht zulässig, von anderen Kletterern begonnene Aufstiege ohne deren Einverständnis weiterzuführen, oder in den Wegverlauf hineinzugelangen, solange ein Anrecht besteht. Bei derart unsportlichem Verhalten, wird die Erstbegehung nicht anerkannt.

Bei Regelverletzungen verliert der Kletterer sein Anrecht.

3.3.2 Meldung von Versuchen

Geplante und/ oder angefangene Neutouren bzw. Weiterführung bereits begonnener Neutouren sind an den Gebietsverantwortlichen des DAV bzw. der AG "Neue Wege" schriftlich zu melden.

Folgende Angaben sind erforderlich :

Anrechte sind nur bei vorhandener Registrierung gesichert.

3.3.3 Erkundung

Das Einsteigen in den geplanten Aufstieg mit Sicherung von oben ist unzulässig.

3.3.4 Verhalten bei Erstbegehungen

Allgemein gelten die Kletterregeln auch bei Erstbegehungen. Die Durchführung hat bei jedem Versuch von unten zu erfolgen. Unbedeutende Wegabweichungen werden nicht als Erstbegehung anerkannt, können jedoch im Kletterführer erwähnt werden. Der Erstbegeher hat für ausreichende Sicherung des neuen Aufstiegs zu sorgen. Sind keine natürlichen Sicherungsmöglichkeiten vorhanden, ist das Anbringen von Ringen/Bohrhakengeboten. Ringe/Bohrhaken von anderen angefangenen Wegen dürfen nicht benutzt werden. Eine durchgeführte Erstbegehung ist im Gipfelbuch mit Wegbeschreibung und Schwierigkeit einzutragen.

3.3.5 Anbringen von Ringen/Bohrhaken

Beim Anbringen der Ringe/Bohrhaken sind Seilschlingen, bzw. Keile und Haken als Haltepunkte erlaubt. Ringe/Bohrhaken sind so anzuordnen, daß unter der Berücksichtigung aller Umstände mit geringster Anzahl und größtmöglichem Abstand eine ausreichende Sicherung erreicht wird.

Die Ringe/Bohrhaken sind so anzubringen, daß ein einwandfreies Erreichen und Einhängen aus der Kletterstellung möglich ist. Der geradlinig gemessene Abstand zwischen zwei Ringen/Bohrhaken darf 2m, die Summe der Ring bzw. Bohrhakenabstände von 3 aufeinanderfolgenden Ringen/Bohrhaken 5,5m nicht unterschreiten. Der Abstand von 2m ist auch zu Ringen/Bohrhaken anderer Aufstiege einzuhalten, wenn die Neutour in diese einmündet, von ihnen abzweigt oder diese kreuzt. In vorhandenen Wegen dürfen keine Veränderungen der Ringe/Bohrhaken erfolgen. Ringe/Bohrhaken müssen in ihrer Festigkeit und Abmessung der Norm entsprechen (z.B. DIN 33945)

Mängel an den Sicherungseinrichtungen sind im Gipfelbuch zu vermerken und umgehend vom Erstbeher zu beheben.

3.3.6 Nachträgliches Anbringen von Ringen/Bohrhaken

Der Erstbegeher hat das Recht, in die Neutour innerhalb von 3 Monaten nachträglich Ringe/Bohrhaken zu schlagen. Ort und Abstand müssen den in Punkt 3.5 festgelegten Kriterien entsprechen. Beim nachträglichen Setzen von Ringen/Bohrhaken ist es erlaubt, in die Route hineinzuqueren, abzuseilen oder mit Sicherung von oben zu arbeiten. Genügen die geschlagenen Ringe nicht den Sicherheitskriterien, legt die AG "Neue Wege" Ort und Anzahl nachträglicher Ringe fest. Sie kann den Erstbegeher mit der An-bringung der Ringe/Bohrhaken beauftragen. Die AG "Neue Wege" trifft die Entscheidung über nachträgliche Ringe/Bohrhaken in vorhandenen Aufstiegen nach gründlicher Prüfung. Gleiches gilt für die Versetzung bereits vorhandener Ringe/Bohrhaken.

3.3.7 Meldung von Erstbegehungen

Durchgeführte Erstbegehungen sind an den jeweiligen Gebietsbetreuer des DAV innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu melden. Die Meldung sollte folgendes enthalten:

Mit der Unterschrift bestätigt der Erstbegeher die Durchführung entsprechend den Sächsischen Kletterregeln für das Erzgebirge. Der Erstbegeher hat das Recht einen Namen für den neuen Weg vorzuschlagen.

3.3.8 Überprüfung und Bewertung

Die Überprüfung einer Erstbegehung erfolgt durch die AG "Neue Wege". Anerkannte Erstbegehungen werden im Kletterführer oder anderen geeigneten Publikationen veröffentlicht.

Bestehen Zweifel an der regelgerechten Durchführung der Erstbegehung, ist der Erstbegeher zu zusätzlichen Angaben verpflichtet. Sollte ein Aufstieg nicht anerkannt werden, ist durch die Gebietsbetreuer des DAV bzw. die AG "Neue Wege" zu entscheiden, ob die Ringe/Bohrhaken wieder entfernt werden müssen. Gegen diese Entscheidung kann der Erstbegeher schriftlich einen begründeten Widerspruch einlegen.

4.Verhalten in Klettergebieten

4.1 Gesetzliche Bestimmungen

Die Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes sind als Grundregeln zu beachten und einzuhalten. Hierzu zählen:

4.2 Zugänge, Rast- und Biwakplätze

Als Zugänge zu den Kletterfelsen sind die im Kletterführer enthaltenen bzw. im Gelände markierten Wege, Pfade und Klettersteige zu benutzen. An allen Rast- und Biwakplätzen und besonders in der Umgebung von Kletterfelsen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Abfälle jeder Art müssen wieder mit zurückgenommen werden.

4.3 Verhalten beim Klettern

Beim Klettern soll die Natur so gering wie möglich beeinflußt werden. Lautes Rufen ist möglichst zu unterlassen. Lockermassen und Pflanzenbewuchs in Kletterwegen und auf Gipfeln dürfen nur entfernt werden, wenn sie eine Gefährdung des Kletterers darstellen.

4.4 Klettern in Naturschutzgebieten

In Naturschutzgebieten ist das Klettern nur an den im Kletterführer erwähnten Gipfeln und Massiven erlaubt.

4.5 Kletterverbote

Begründete ständige oder zeitweilige Kletterverbote, die vom Naturschutzorgan bzw. der Landschaftsschutzinspektion erlassen, durch Veröffentlichung bekanntgemacht und im Gelände markiert wurden, sind unbedingt einzuhalten.

5.Kletterziele

5.1. Klettergipfel

Klettergipfel sind frei stehende Felsen, die durch die AG "Neue Wege" anerkannt und im Kletterführer beschrieben sind.

5.2 Massivwände

Im Erzgebirge ist das Klettern an Massivwänden gestattet, sofern sie von der AG"Neue Wege" anerkannt und im Kletterführer beschrieben sind. Massivwände gelten als Kletterziele im Sinne der Kletterregeln, wenn sie eine Mindesthöhe von 8m aufweisen.

5.3 Übungsgebiete

Für Ausbildung,Training und Sportklettern werden besondere Übungsgebiete oder Wände an Massiven oder in Steinbrüchen durch die zuständigen Gebietsbetreuer des DAV festgelegt und bekanntgemacht. Das Üben künstlicher Kletterei und das Anwenden alpiner Sicherungsmittel wie Haken u.a. ist an allen Kletterfelsen und Massiven des Erzgebirges unzulässig.

5.4 Kletterwege und Varianten

Als Kletterwege gelten Aufstiege an Klettergipfeln und Massiven, die über den größeren Teil ihrer Länge selbständig sind und in genügendem Abstand von benachbarten Wegen verlaufen. Varianten sind Abweichungen von bereits durchstiegenen Kletterwegen.

5.5 Schwierigkeitsgrade

Der Schwierigkeitsgrad eines Kletterweges gibt den zur Durchsteigung erforderlichen Aufwand an klettertechnischem Können und Kraft unter normalen Bedingungen an. Er wird nach der schwierigsten Stelle bzw. nach der Häufigkeit schwieriger Stellen eines Aufstieges und deren Absicherung festgelegt. Bei Varianten wird der Gesamtaufstieg bewertet. Die Schwierigkeitsgrade stellen Erfahrenswerte dar und sind gegeneinander nicht scharf abgegrenzt. Vorschläge über Änderungen (z.B. RP-Bewertungen) sind an die Gebietsbetreuer des DAV bzw. die AG"Neue Wege" einzusenden.

Im Erzgebirge wird die Sächsische Skala verwendet. Sie beginnt beim Schwierigkeitsgrad I als niedrigste Einstufung und ist nach oben hin offen. Ab Schwierigkeitsgrad VII wird zusätzlich aufsteigend in die Stufen a, b und c nochmals unterteilt.

Eine Besonderheit stellt die Bewertung von Sprüngen dar. Sie umfaßt die Schwierigkeitsgrade von 1 bis 4 nach Ab- und Aufsprungbeschaffenheit, Sprungbahn und Sprungweite. Die Schwierigkeit vor oder nach dem Sprung zu durchsteigender Wegteile wird zusätzlich angegeben.

6. Schlußbestimmungen

Diese Fassung der Erzgebirgischen Kletterregeln beinhalten die Veränderungen und Zusätze zu den Sächsischen Kletterregeln, die im Erzgebirge Anwendung finden.

Sie wurden von der Arbeitsgruppe "Gebietsbetreuung" der DAV Sektion Chemnitz zusammengestellt und im Juni 1996 veröffentlicht.

Für das Internet bearbeitet by Th. Frank , 27. Januar 2000